Auf Empfehlung des Ehrenrats hat der Vorstand in seiner Sitzung am 30.06.2026 eine Anpassung der Formulierung eines Passus in der DFB-Zuchtzulassung beschlossen. Ziel dieser Änderung ist eine rechtskonforme Ausgestaltung des entsprechenden Abschnitts. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage von § 1 der Zuchtordnung der IGS.
Der entsprechende Abschnitt ist farblich markiert.
Die Änderungen treten mit dem Beschluss des Vorstands in Kraft. Unabhängig davon werden sie gemäß § 1 der Zuchtordnung dem Züchtergremium zur Erörterung vorgelegt.
