Auf Empfehlung des Ehrenrats hat der Vorstand in seiner Sitzung am 30.06.2026 eine Anpassung der Formulierung eines Passus in der DFB-Zuchtzulassung beschlossen. Ziel dieser Änderung ist eine rechtskonforme Ausgestaltung des entsprechenden Abschnitts. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage von § 1 der Zuchtordnung der IGS.

Der entsprechende Abschnitt ist farblich markiert.

Die Änderungen treten mit dem Beschluss des Vorstands in Kraft. Unabhängig davon werden sie gemäß § 1 der Zuchtordnung dem Züchtergremium zur Erörterung vorgelegt.

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